Die Aargauer Gemeinden unterstützen derzeit rund 15'000 Personen mit Sozialhilfe. Diese richtet sich nach den SKOS-Richtlinien und Vorgaben aus dem Sozialhilfe- und Präventionsgesetz. Seit der Einführung des neuen Finanzausgleichs 2018 existiert keine systematische Kontrolle der Sozialhilfe-Dossiers mehr. Die Qualitätssicherung liegt nach den Bestimmungen im Gesetz über die Einwohnergemeinden in der Verantwortung der Gemeinderäte. Da die Sozialhilfe in einer Vielzahl der Aargauer Gemeinden einen nicht ganz unwesentlichen Anteil des Gemeindebudgets ausmacht, empfiehlt sich eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Qualitätssicherung in der Sozialhilfe.
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