Damit Ihr Sozialdienst auch effektiver und effizienter arbeiten kann, beraten wir Sie gerne zur Aufgaben- und Komeptenzdelegation für Soziale Dienste. Diese basiert im Wesentlichen auf den folgenden Punkten:
Delegation des Sozialhilfevollzugs in die Verwaltung
Die Erfahrungen zeigen, dass der Prozess, im Sozialhilfevollzug die jeweiligen Entscheide im Gemeinderat abzuholen, sehr aufwändig und verzögernd in der Fallführung ist. Zudem muss sich der Gemeinderat schliesslich doch auf die Aussagen und die Einschätzungen der VerwaltungsmitarbeiterInnen abstützen.
Sozialhilfe-Handbuch für die Ermessensfragen
Der Gemeinderat oder eine Sozialkommission erlässt ein Sozialhilfe-Handbuch, welches das Ermessen des Sozialdienstes einschränkt und so einen einheitlichen Sozialhilfevollzug gewährleistet. Mit diesem Instrument kann der Gemeinderat die Steuerung in der Sozialhilfe übernehmen.
Qualitätssicherung
Da gemäss aktueller Gesetzgebung bis auf die internen Kontrollen des Gemeinderats keine institutionalisierte Qualitätssicherung im Sozialhilfevollzug vorgesehen ist, ist es umso wichtig für eine Gemeinde, diese Aufgabe seriös wahrzunehmen. Ein vom Gemeinderat bestimmtes Gremium oder eine beauftragte Stelle überprüft regelmässig, ob der Sozialhilfevollzug korrekt und im Sinne des Gemeinderats geschieht. Wir unterstützen Sie gerne bei der Überarbeitung der Aufgaben- und Kompetenzdelegation Ihres Sozialdienstes.